[vc_row][vc_column][vc_column_text]Auch in Hamburg hat die Moia GmbH – ein Unternehmen des Volkswagenkonzerns – einen Antrag auf Genehmigung auf Grundlage der „Experimentierklausel“ des Personenbeförderungsgesetzes gestellt. Danach kann zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel die Genehmigungsbehörde Abweichungen von Vorschriften des Gesetzes für die Dauer von höchstens vier Jahren genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen dem nicht entgegenstehen. Dieser Antrag wurde Ende April von der Verkehrsaufsicht – der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – genehmigt.

Die Verkehrsaufsichtsbehörde stuft das Angebot von Moia als neue Verkehrsart ein. Die Genehmigung für den regulären Fahrbetrieb gilt ab dem 1. Januar 2019 und ist an mehrere Auflagen geknüpft: An den virtuellen Haltepunkten muss das Halten nach der Straßenverkehrsordnung zulässig sein. Taxistände und Bushaltestellen dürfen keine Haltepunkte sein. Außerdem muss die Moia GmbH eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen auf mindestens einem Betriebshof nachweisen. Von den beantragten 1.000 Fahrzeugen dürfen zunächst höchstens 500 eingesetzt werden.

Mehr als 500 Fahrzeuge dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Behörde feststellt, dass der Service der Moia GmbH öffentliche Verkehrsinteressen nicht beeinträchtigt. Insbesondere darf das Taxigewerbe nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht in seiner Funktionsfähigkeit bedroht werden. Grundsätzlich gilt die Bedingung, dass die Anzahl der Fahrzeuge dem Bediengebiet entsprechen muss, das der Fahrdienst mit seinen virtuellen Haltepunkten in der App definiert. Pro Quadratkilometer Bediengebiet sind durchschnittlich drei Fahrzeuge möglich.

Im Gegensatz zu Hannover wird die Moia GmbH in Hamburg von Beginn an ausschließlich eigens entwickelte Elektrofahrzeuge für den Fahrbetrieb einsetzen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Jetzt Artikel teilen!