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Ab 1. Juli müssen LKW auch auf allen Bundesstraßen in Deutschland Maut bezahlen. Der Staat hofft auf höhere Einnahmen und auf ein Ende des Maut-Ausweichverkehrs.
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Die meisten Bundesstraßen konnten bislang noch befahren werden, ohne LKW-Maut entrichten zu müssen. Bezahlt werden musste bislang nur auf vielen gut ausgebauten, autobahnähnlichen Abschnitten und auf Strecken, die besonders von Mautvermeidungsverkehren betroffen waren. Ab dem 1. Juli gilt die LKW-Maut nun für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf allen Autobahnen und Bundesstraßen. Beschlossen wurde das bereits vor gut einem Jahr durch die vierte Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Die Bundesregierung hofft auf steigende Einnahmen, die dem Ausbau und dem Erhalt der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gute kommen sollen. Das Ziel ist, die Nutzerfinanzierung konsequent auszubauen.

Insgesamt verlängert sich das mautpflichtige Streckennetz durch die Ausweitung auf alle Bundesstraßen von 15 000 auf 52 000 Kilometer. Von der Mautausweitung sind nicht nur Unternehmen der Transport- und Logistikbranche betroffen, sondern auch viele andere Branchen, die regional unterwegs sind.

Generell gilt, dass auch innerstädtische Bundesstraßen künftig mautpflichtig sind. Eine Mautberechnung soll jedoch nur dann erfolgen, wenn eine Bundesstraße über eine Länge von mindestens rund 100 Metern in Längsrichtung befahren wird. Das reine Queren einer Bundesstraße soll mautfrei bleiben.

Einschränkend muss angemerkt werden, dass aus Sicht des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) jedoch stets auch die örtlichen Verhältnisse für die Beurteilung des Einzelfalls ausschlaggebend sind. Unternehmen wird geraten, sich im Zweifelsfall vorab beim BAG zu erkundigen. Im Nachhinein können sich Betroffene nicht mehr darauf berufen, nichts von der Mautpflicht auf der Bundesstraße gewusst zu haben.

Bis zum Jahresende 2017 waren beim Mautbetreiber Toll Collect 1 326 200 Fahrzeuge registriert. Toll Collect rechnet durch die Ausweitung des Mautstreckennetzes mit zusätzlichen 30 000 Unternehmen mit insgesamt 140 000 Fahrzeugen, die erstmalig mautpflichtig werden.

Die Mautsätze bleiben zum 1. Juli unverändert. Zum 1. Januar 2019 sollen erhöhte Mautsätze in Kraft treten, die aus dem neuen Wegekostengutachten 2018-2022 zur Berechnung der LKW-Maut hervorgehen. Das Kabinett der Bundesregierung hat die neuen Sätze Mitte Mai im fünften Bundesfernstraßenmautgesetz bereits verabschiedet. Während die Mauthöhe zurzeit unter Berücksichtigung der Wegstrecke, der Achszahl und Emissionsklasse berechnet wird, soll zukünftig auch die Lärmemission und die Gewichtsklasse der Fahrzeuge berücksichtigt werden. Die Bundesregierung rechnet mit Mauteinnahmen von durchschnittlich 7,2 Mrd. Euro pro Jahr.

Bei der Preiskalkulation mit Kunden müssen Unternehmen sowohl die Streckennetzausweitung als auch die zukünftige Neuberechnung der Mautsätze berücksichtigen.

Fahrer und Transportunternehmen haben die Wahl zwischen automatischer und manueller Einbuchung. Für die automatische Einbuchung ist ein eingebautes Fahrzeuggerät, die sogenannte On-Board Unit (OBU) erforderlich. Manuell lässt sich die Fahrt vor Fahrtantritt an einem Mautstellen-Terminal oder online über einen stationären PC sowie per App über Smartphone oder Tablet buchen.

Rund 600 Kontrollsäulen überprüfen die Einhaltung der Mautpflicht auf allen Bundesstraßen. An schon mautpflichtigen Bundesstraßen kontrollieren die ersten Säulen bereits. Die Funktionsweise der Säulen ähnelt der der Kontrollbrücken auf den Autobahnen. Passiert ein Fahrzeug eine Kontrollsäule, werden ein Übersichts-, ein Seitenansichts- und ein Kennzeichenbild erstellt. Die Säule vergleicht die Daten mit den Daten aus dem Toll Collect-Rechenzentrum und erkennt, ob eine gültige Einbuchung vorliegt und ob alle Angaben korrekt gemacht wurden. Liegt eine korrekte Einbuchung vor, werden die Bilder sofort gelöscht.

Bei Fragen zur Mautabwicklung können sich Unternehmen an Toll Collect, bei rechtlichen Fragen an das Bundesamt für Güterverkehr wenden.

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