[vc_row][vc_column][vc_column_text]

Prof. Dr. Günter Hirth, IHK Hannover, kommentiert:

[/vc_column_text][vc_column_text]Der niedersächsische Landtag hat im Herbst 2017 einstimmig beschlossen, die Aufstiegsweiterbildung in allen Bereichen frei von Prüfungskosten und Lehrgangskosten zu stellen. Umgesetzt wurde das nur für das Handwerk, für die IHK-Weiterbildungsabschlüsse nicht. Damit werden rund 4800 Prüfungsteilnehmer in Niedersachsen schlechter gestellt, darunter allein 1500 IHK-Meister. Alle erfolgreichen Weiterbildungsabsolventen, die nicht dem Handwerk angehören, gehen leer aus. Das führt zu Recht in Unternehmen und bei den Betroffenen zu großem Unmut. Schließlich gibt es ein „Nachfolgeproblem“ nicht nur bei Handwerksmeistern, sondern ebenso in Handel und in anderen Branchen. Ist die Nachfolge im Einzelhandel weniger wert als beim Dachdecker? Brauchen wir nicht auch dort Fachleute wie Handelsfachwirte? Andere Bundesländer, etwa Hamburg, lösen das souverän durch Gleichbehandlung.

Auch in Niedersachsen ist das machbar: Der 2019 auslaufende „Meisterbonus“ Niedersachsen kann fortgesetzt und auf die IHK-Fortbildungsabschlüsse ausgeweitet werden. Selbst eine rückwirkende Berücksichtigung der IHK-Abschlüsse ist denkbar: Aus der Politik verlautet, dass weniger als 4 Mio. Euro der vorgesehenen rund 13 Mio. Euro abgerufen wurden. Auch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz auf Bundesebene sollte im Sinne einer Gleichbehandlung überarbeitet werden. Handwerk und IHK-Berufe dürfen bei der Fortbildung nicht länger mit zweierlei Maß gemessen werden.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Jetzt Artikel teilen!