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Rund 4200 Förderanträge wurden bislang im Rahmen des IHK-Weiterbildungsfonds bewilligt, der 2016 eingerichtet und im Mai von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer bis Ende kommenden Jahres verlängert wurde.
[/vc_column_text][vc_column_text]In den gut zwei Jahren, die der IHK-Weiterbildungsfonds jetzt besteht, wurden für die Weiterbildung in IHK-Mitgliedsunternehmen insgesamt rund 1,2 Mio. Euro zugesagt. Vom Auszubildenden bis zum Geschäftsführer kann jeder profitieren. Die Förderung ist nicht auf bestimmte Themen begrenzt, die Mittel sollen aber insbesondere Unternehmen und ihre Mitarbeiter bei der Digitalisierung unterstützen. Bei fast jedem fünften Antrag geht es um eine Schulung in diesem Bereich, rund ein Drittel der Fördersumme wurde dafür bewilligt. Professor Dr. Günter Hirth, Leiter Berufsbildung bei der IHK Hannover, geht davon aus, dass noch deutlich mehr aus dem Weiterbildungsfonds geförderte Schulungen ihren Grund in der Digitalisierung haben. „Wir zählen eine Qualifizierung nur dann zu diesem Thema, wenn sie unmittelbar mit Digitalisierungsfragen in Zusammenhang steht. Digitale Transformation ist aber nicht nur eine technische Herausforderung, sondern auch ein Führungs- und Projektmanagementthema“, so Hirth. Weiterbildungen aus diesen Bereichen würden aber nicht unter der Rubrik „Digitalisierung“ verbucht.

Digitale Weiterbildung wird, ebenso wie die berufliche Qualifikation von Flüchtlingen, mit 75 Prozent der berücksichtigungsfähigen Lehrgangskosten bezuschusst. Bei anderen Themen sind es dagegen 50 Prozent.

„Zwei Drittel unserer Mitgliedsunternehmen haben heute bereits Probleme, geeignete Fachkräfte auf dem Markt zu finden. Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter hat durch den wachsenden Fachkräftemangel eine ganz neue Priorität bekommen“, so IHK-Experte Hirth. „Mit dem IHK-Weiterbildungsfonds wollen wir dabei relativ unbürokratisch und unmittelbar am Bedarf des einzelnen Betriebs unterstützen.“

Die Förderbedingungen sind relativ einfach: Unternehmen, die zur IHK Hannover gehören, können einen Zuschuss für einen Firmenmitarbeiter beantragen. Wichtig ist, dass das Antragsformular der IHK spätestens einen Tag vor Lehrgangsbeginn zugeht und dass es sich um eine berufsbezogene Qualifizierung handelt, die mindestens 200 Euro netto kostet. Auch innerbetriebliche Maßnahmen, die von Externen durchgeführt werden, und berufsbezogene Fremdsprachenkurse können gefördert werden.

Bei Berechnung des Zuschusses werden Lehrgangskosten mit maximal 40 Euro pro Unterrichtsstunde berücksichtigt. Pro Jahr kann ein Unternehmen höchstens 3000 Euro erhalten.

Nicht gefördert werden Maßnahmen zur Erholung, Unterhaltung, für den Sport oder für sonstige private Zwecke, den Erwerb und Erhalt von Führerscheinen sowie die Teilnahme an Coachings, Supervision, Messen, Kongressen und  Fachtagungen. Ausgeschlossen sind auch alle gesetzlich vorgeschriebenen Qualifizierungen, Prüfungsgebühren und –entgelte.

Antragsformulare und Fördergrundsätze finden Sie auf den Internetseiten der IHK Hannover.

IHK-Weiterbildungsfonds 2016-2019
Ansprechpartner: Dirk Sundermeier
IHK Hannover
Tel. 0511/3107-204
sundermeier@hannover.ihk.de[/vc_column_text][vc_column_text]Lesen Sie mehr zum Thema Weiterbildung:

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