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Von neugeordneten Berufen über das Öffnungszeiten-Gesetz bis zum geldwerten Vorteil für Diensträder: Die IHK hat Gesetzesänderungen, die 2019 kommen, zusammengestellt und zeigt, was noch in der Pipeline ist.

Die Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, umfassen nur Neuregelungen von größerer Bedeutung und unterliegen möglicherweise noch inhaltlichen Änderungen.

Ausbildung: Neuordnungen von Berufen
Eine Reihe von Ausbildungsberufen, zum Beispiel Bauberufe, IT-Berufe, Bankkaufleute, Kaufleute im Groß- und Außenhandel werden zurzeit neugeordnet. Inwiefern die Neuordnungen bereits in 2019 verkündet werden und in Kraft treten, steht jedoch noch nicht fest. Allein beim Ausbildungsberuf Packmitteltechnologe/-in wurde eine Änderung der Prüfungsanforderungen bereits vorgenommen. Die Änderung wird zum 1. August 2019 wirksam und gilt für die ab Sommer 2019 stattfindenden Abschlussprüfungen. Details zur Änderung des Packmitteltechnologen.

Brückenteilzeit ab Januar
Vom kommenden Jahr an gelten die neuen Regeln zur Brückenteilzeit. Danach erhalten Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen einen gesetzlichen Anspruch auf befristete Teilzeit, das heißt: Sie können ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum reduzieren und nach dieser Zeit wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Über Details informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Dienstfahrräder und Jobtickets ab 2019 steuerfrei
Die private Nutzung von Dienstfahrrädern sowie Jobtickets müssen ab 1. Januar nicht mehr versteuert werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat am 23. November zugestimmt. Die Details.

Midijobs ausgeweitet
Im Rahmen der Rentenreform 2019 soll die Gleitzone bei Midijobs bis 1300 Euro ausgeweitet werden. Bisher liegt die Grenze bei 850 Euro. IHK-Kontakt: Marc Weigand, Tel. 0511/3107-338, weigand@hannover.ihk.de

Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde; bei Redaktionsschluss stand die Verordnung der Bundesregierung noch aus.

Pauschbeträge für Auslandsreisekosten
Ab dem 1. Januar werden für einige Länder neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen gelten. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine entsprechende Übersicht aktualisiert. Die Details.

Selbstständige: GKV billiger
Die Mindestbemessungsgrundlage bei der Krankenversicherung für Selbstständige wird deutlich reduziert. Das bislang gültige fiktive Mindesteinkommen wird ab 2019 auf 1038,33 Euro im Monat gesenkt. Damit werden Selbstständige mit geringem Einkommen erheblich entlastet und Beitragsschulden abgebaut. Die Details.

Verkehr: Gefahrgut-Änderungen
Das ADR/RID/ADN 2019 werden am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Es gibt wieder eine allgemeine sechsmonatige Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2019. Basis der neuen Vorschriften ist die 20. Ausgabe der UN-Modellvorschriften zum Transport gefährlicher Güter. Es handelt sich um die turnusmäßig alle zwei Jahre erfolgenden Änderungen. IHK-Kontakt: Dr. Björn Mildahn, Tel. 0511/3107-309, mildahn@hannover.ihk.de

 Verpackungsgesetz: Mehr Recycling und neue Registrierungspflicht
Mit dem neuen Verpackungsgesetz, das 2019 die Verpackungsverordnung ablöst, will der Gesetzgeber erreichen, dass mehr Wertstoffe recycelt werden. Die Verwertungsquoten von Verpackungen erhöhen sich 2019 und 2022. Die Details.

International
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium plant im kommenden Jahr folgende Delegationsreisen:

Südkorea/Japan: 17. bis 23. März
IHK-Kontakt: Dr. Michael Seitz, Tel. 0511/3107-371
Kenia/Ruanda/Uganda: 1. bis 7. September
IHK-Kontakt: Tonio Boer, Tel. 0511/3107-501
Israel: 4. bis 9. November
IHK-Kontakt: Tonio Boer, Tel. 0511/3107-501

 

In der Pipeline

Die Musterfeststellungsklage ist schon da, die Brückenteilzeit kommt: Einige für Unternehmen relevante Gesetzesänderungen 2019 stehen fest. Was der Gesetzgeber noch in der Pipeline hat:

Wichtige Neuerungen wie das Gesetz zur Musterfeststellungsklage oder die Geo-Blocking-Verordnung sind Ende dieses Jahres in Kraft getreten: Seit 1. November ermöglicht die Musterfeststellungsklage bestimmten Verbänden, grundlegende Voraussetzungen für darauf aufbauende individuelle Verbraucherklagen gerichtlich festzustellen. Nahezu parallel plant die EU-Kommission weitere kollektive Rechtsschutzinstrumente unter dem Sammelbegriff „New Deal for Consumers“. Dazu gehört eine kollektive Schadensersatzklage. Ob dieser New Deal 2019 in Kraft treten kann, ist allerdings ungewiss. Die seit 3. Dezember geltende Geo-Blocking-Verordnung verbietet insbesondere das Umleiten auf länderspezifische Webseiten.

Weitere Neuregelungen und Gesetzgebungsverfahren, die im nächsten Jahr kommen oder zumindest konkret auf der Agenda stehen.

Brexit und Umwandlungsgesetz
Aufgrund des Brexits ist eine Änderung des Umwandlungsgesetzes geplant. Das Gesetzgebungsverfahren läuft; das Gesetz soll die Möglichkeit schaffen, bestimmte Kapitalgesellschaften aus EU-Mitgliedsstaaten oder EWR-Mitgliedsstaaten auch auf eine inländische Personenhandelsgesellschaft grenzüberschreitend zu verschmelzen. Zudem soll eine Übergangsfrist geschaffen werden, so dass britische Gesellschaften (noch) in einem geordneten Verfahren auf deutsche Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften verschmolzen werden können.

Stärkung des fairen Wettbewerbs
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zielt auf die Bekämpfung der sogenannten Abmahnindustrie und des Abmahnungswesens. Bereits geringfügige Fehler im Internet-Impressum, in den Verbraucherinformationen oder in den AGB können heute zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen oder, bei Wiederholungen, sogar zu überhöhten Vertragsstrafenzahlungen. 2017 hatten Wirtschaftsverbände unter Federführung des DIHK konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet. Der Gesetzentwurf als Reaktion darauf sieht eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen vor, um einen Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern. Die ebenfalls vorgesehene Einführung einer Reparaturklausel im Designrecht soll der Verbesserung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen im Interesse von Verbrauchern sowie des freien Ersatzteilhandels dienen. Ein Inkrafttreten 2019 ist möglich, aber nicht sicher.

Schutz von Geschäftsheimnissen
Der Regierungsentwurf soll die EU-Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) in deutsches Recht umsetzen. Nach dem bisher in Deutschland geltenden Recht wird eine wirtschaftlich wertvolle Information dadurch zu einem Geschäftsgeheimnis, dass der Berechtigte erkennbar einen Geheimhaltungswillen entwickelt. Künftig soll darüber hinaus erforderlich sein, dass der Berechtigte die „den Umständen nach erforderlichen Geheimhaltungsmaßnahmen“ trifft und gegebenenfalls nachweist. Ein konkreter Termin, wann das Gesetz in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Die Vorgabe der EU, die eigentlich ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr vorsieht, sorgt aber für einen gewissen Druck.

Aktionärsrechte stärken
Vom Bundesjustizministerium ist am 11. Oktober ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) veröffentlicht worden. Die EU-Richtlinie 2007/36/EG zielt insgesamt auf eine weitere Verbesserung der Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften sowie auf eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Information und Ausübung von Aktionärsrechten ab. IHK-Kontakt: Mirko Samson, Tel. 0511/3107-233, samson@hannover.ihk.de

E-Privacy-Verordnung
Anfang 2017 hat die EU-Kommission den Entwurf einer E-Privacy-Verordnung vorgelegt, die die DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) für die elektronische Kommunikation präzisieren und ergänzen soll. Aktuell befindet sich die E-Privacy-Verordnung noch im Gesetzgebungsverfahren, so dass noch nicht feststeht, wann sie in Kraft tritt.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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