Die IHK Hannover lehnt die von der Verwaltung der Stadt Hildesheim vorgeschlagene Einführung einer Beherbergungsteuer ab. Die neue Bagatellsteuer würde die Unternehmen sogar doppelt belasten, sowohl im Wettbewerb mit anderen Standorten als auch mit einem erheblichen Zusatzaufwand an Bürokratie.
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„Aufwand und Ertrag stehen bei der geplanten Beherbergungsteuer in keinem vertretbaren Verhältnis“, so Dr. Horst Schrage, Hauptgeschäftsführer der IHK Hannover. Nach Schätzung der Stadt müsse allein ein Sechstel der Einnahmen für Personal- und Sachkosten eingeplant werden. „Dabei bleibt noch gänzlich unberücksichtigt, dass den Beherbergungsbetrieben eine immense Bürokratie aufgezwungen würde“, kritisiert Dr. Schrage. „Schließlich sind sie für die Erhebung und Abführung der Steuer verantwortlich. Zudem müssten die Unternehmen umfangreiche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten erfüllen.“

Wettbewerbsnachteil für Hildesheimer Hotels

Die Einführung einer Beherbergungsteuer belastet die Unternehmen in jedem Fall. Wird die Abgabe auf den Gast umgelegt, verschlechtert sich die Situation der Hildesheimer Beherbergungsbetriebe gegenüber Wettbewerbern in benachbarten Kommunen ohne eine vergleichbare Steuer. Halten die Betriebe die Preise stabil, sinkt ihre Marge, was ihre Spielräume für Investitionen deutlich einschränkt.

Verwaltung begründet Steuer mit Kulturhauptstadtbewerbung

Die Verwaltung der Stadt Hildesheim begründet ihren Vorschlag einer Beherbergungsteuer auch mit der Bewerbung als Kulturhauptstadt 2025. Die Einnahmen wären somit nur zeitlich begrenzt zur Finanzierung dieses Projekts erforderlich – eine Befristung der Beherbergungsteuer ist gleichwohl nicht vorgesehen. Zudem fehlt der Steuer auch jegliche Zweckbindung. Ihre Einnahmen würden in den allgemeinen Haushalt der Stadt fließen. Die Stadt Hildesheim sollte daher prüfen, ob nicht durch ein Umschichten bei den kommunalen Ausgaben Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden können.

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