Fachleute sagen Kopter oder UAS – das steht für Unmanned Aerial System, unbemanntes Flugsystem. Nur umgangssprachlich heißen sie Drohnen. Mit einer Kamera bestückt, sind sie für Anwendungen am Bau, in der Infrastruktur und der Industrie längst aus einer Nische herausgeflogen.

 

Drohnen, die Aufnahmen von Großereignissen oder zu Werbezwecken machen, werden als fliegende Kameras immer häufiger eingesetzt. Mit Ingenuity, einem drohnenähnlichem Hubschrauber, sind sie sogar Teil der NASA-Mission zum Mars. Die Digitalisierung in der Kameratechnik und bei Auswertungs- oder Analyseprogrammen sorgt aber auch auf der Erde für neue Einsatzmöglichkeiten, insbesondere im Bereich Bauwirtschaft und bei technischer Infrastruktur.

Beschädigte Ziegel auf einem Dachfirst.

Überall, wo Verschleiß droht, bieten Kopter Unterstützung. Für Hauseigentümer wie Immobilienunternehmen, bei denen beispielsweise lose Dachziegel von Dächern auf Bürgersteige fallen und Menschen verletzen könnten, helfen hochauflösende Bilder und Videos Risiken zu vermindern und Ärger zu vermeiden. Dachsanierungen können effizienter geplant und dokumentiert werden. An Industrieanlagen, Kränen und Windkraftanlagen können Verstrebungen und Nuten nach Defekten und Rissen abgesucht werden, was eine frühzeitige Abhilfe möglich macht. Bauunternehmen können ihre Bauprojekte regelmäßig abfliegen lassen und so die Dokumentation des Baufortschrittes mit Luftbildern ergänzen. Unterstützung bei umweltgerechtem Bauen mit energetischer Sanierung und Wärmedämmung liefert der Einsatz von Koptern mit Thermalkameras.

Hannovers Messegelände, fotografiert von einem Kopter mit Wärmebildkamera.

Formal gesehen sind alle Kopter Luftfahrzeuge, für die auch bei Flügen im bodennahen Bereich (unterhalb 100 Metern) entsprechende Regeln und Gesetze zu beachten sind. Um Kopterflüge erfolgreich durchführen zu können, ist zusätzlich eine Vielzahl administrativer und rechtlicher Aspekte zu lösen. Die rechtlichen Grundlagen sind unter anderem in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) verankert, die auch Privatpersonen beachten müssen. Außerdem sorgen weitere Gesetze und Verordnungen für ein breites zu berücksichtigendes Genehmigungsumfeld, angefangen beim Antrag auf eine Betriebserlaubnis über die Befreiung von einzelnen Flugverboten bis zu einer Luftraumfreigabe. Gerade die sind von Stadt zu Stadt oder Region zu Region unterschiedlich, je nachdem, wer Zugriff auf das Gelände hat, dass beflogen werden soll, oder wem es gehört. Außerdem kann auch die Deutsche Flugsicherung GmbH für einzelne Lufträume zuständig sein.
Kopter gibt es in verschiedenen Größenordnungen und Ausführungen. In der Gewichtsklasse ab zwei Kilogramm benötigen alle, die ein solches Fluggerät steuern, einen Kenntnisnachweis („Drohnenführerschein“). Ein Kopter jenseits der fünf Kilogramm braucht zusätzlich eine Betriebserlaubnis. Für jeden Kopter ist immer eine Haftpflichtversicherung erforderlich.

 

Das könnte Sie auch Interessieren:

4 Fragen an: Christian Walter

 

[vc_row][vc_column][vc_text_separator title=“Kontakt zum Autor“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]

Sabine Hillmer

[/vc_column_text][vc_column_text]Sie haben Fragen oder Anregungen?
Dann schreiben Sie dem Autor:[/vc_column_text][vc_btn title=“E-Mail schreiben“ color=“warning“ align=“left“ css=“.vc_custom_1512573022419{margin-left: 10px !important;padding-left: 10px !important;}“ link=“url:mailto%3Ahillmer%40hannover.ihk.de|||“]

 

Jetzt Artikel teilen!