[vc_row][vc_column][vc_column_text]Auf Grundlage der Ausbildungsverordnung „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ von 2020 ist im Prüfungsbereich „Kunden beraten“ ein Beratungsgespräch als Gesprächssimulation durchzuführen. Für diesen Prüfungsbereich sind seitdem analoge oder digitale vertriebs- und beratungsunterstützende Hilfsmittel zugelassen.

Unter Hilfsmittel sind alle Informationen und Unterlagen zu verstehen, die in der täglichen Praxis von Kreditinstituten in Beratungsgesprächen – analog oder digital – verwendet werden (zum Beispiel Flyer, Tablets, Notebooks, Broschüren, Beratungsleitfäden).

Als digitale Hilfsmittel dürfen lesbare, digitale Endgeräte (zum Beispiel Notebooks oder Tablets) eingesetzt werden. Dabei liegt es in der Verantwortung der Prüflinge, für die Funktionsfähigkeit dieser Hilfsmittel zu sorgen. Insbesondere bei kleineren Displays müssen die Prüflinge darauf achten, dass die Lesbarkeit für den „Prüferkunden“ in dem Beratungsgespräch gewährleistet wird.

Die Hilfsmittel können auch in der Vorbereitungszeit genutzt werden.

Möchten die Prüflinge digitale Hilfsmittel einsetzen, müssen sie sicherstellen, dass das Endgerät zu Beginn der Prüfung voll einsatzfähig ist und die Gesprächsführung auch bei Dateneingaben und Rechenprozessen nicht abreißt. Auch für einen Internetzugang sind die Prüflinge selbst verantwortlich. Die Risiken beim Einsatz digitaler Hilfsmittel tragen die Prüflinge. Technische Probleme sind ein solches Risiko, über das sich die Prüflinge im Klaren sein müssen. Das Prüfungsgespräch ist bei diesen fortzusetzen – es kann keine Pause oder Wiederholung gewährt werden.

Bei der Verwendung digitaler Hilfsmittel sind keine Kontakte mit Außenstehenden erlaubt. Jeglicher Versuch, die Endgeräte zur Kontaktaufnahme einzusetzen, kann vom Prüfungsausschuss als Täuschungsversuch gewertet werden.

Bei Fragen steht Ihnen bei der IHK Hannover Stefanie Fengler zur Verfügung,
Tel. 0511 3107-257, stefanie.fengler(at)hannover.ihk.de

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