Am Anfang stehen immer die richtigen Fragen: In dieser Checkliste finden niedersächsische Unternehmen das, was vor nicht-verschiebbaren Dienst- und Geschäftsreisen (zu denen auch Entsendungen zählen) aktuell geklärt werden muss.

 

1. Diese Frage sollte man sich vorab immer stellen: Ist die Reise absolut notwendig oder gibt es andere Möglichkeiten den Auftrag auszuführen (zum Beispiel ein virtuelles Meeting)?

2. Welche Pflichten haben Arbeitgeber in dieser besonderen Situation? Tipps zur rechtssicheren Gestaltung von Dienstreisen.

3. Gehört der Mitarbeiter zu einer Risikogruppe nach Definition des Robert-Koch-Instituts? Das RKI informiert hier.

4. Gibt es Reisemöglichkeiten in das Land und auch wieder zurück? Wie sieht der Transport im Zielland aus?

5. Ist eine Einreise in das Land momentan für Geschäftsreisende überhaupt möglich? Wenn ja, müssen triftige Gründe nachgewiesen werden? Wie und wo muss der Nachweis erbracht werden? Informationen dazu gibt es:

? auf den Länderseiten des Auswärtigen Amts.

? auf der IATA-Sonderseite zu Einreisemöglichkeiten in alle Länder.

? auf den Covid-19-Sonderseiten der Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) in den jeweiligen Ländern.

? bei Re-Open Europa zu den momentanen Einreiseregeln der EU-Länder.

? Auf den Internetseiten der für die Corona-Pandemie zuständigen Behörden im Zielland. Tipps für Suchmaschinenanfrage: „Corona“ oder „Covid“ plus Name des Landes auf Englisch. Offizielle Behördenseiten sind eindeutig gekennzeichnet, im Zweifel helfen das Impressum (Imprint) bzw. die Kategorien „About“ oder „Contact“, den Urheber einer Website ausfindig zu machen.

? Für Mitgliedsunternehmen der IHK Hannover: bei den Länderreferenten der IHK Hannover.

 

Foto: istockphoto.com/FG Trade

6. Welche Schritte zur Durchführung von Mitarbeiterentsendungen müssen eingehalten werden, die auch ohne Corona gelten? Stichworte sind: A1-Bescheinigung, Entsendemeldung bei den Behörden des Ziellandes, Einhaltung der im Zielland gültigen Tariflöhne, mitzuführende Dokumente und Nachweise. Hier gibt es Informationen.

7. Ist der Mitarbeiter ausreichend kranken-, haftpflicht- und unfallversichert, greifen die Versicherungen auch bei Pandemien sowie bei Einreisen in RKI-Risikoländer bzw. Länder für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat?

8. Welche Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten im Zielland? Masken- oder Abstandspflicht? Darf die Unterkunft überhaupt verlassen werden? Wie ist die Versorgung geregelt? Welche Regeln gelten in zu besuchenden Betrieben? Wo muss sich der Mitarbeiter melden, wenn Covid-19 Symptome auftreten?

9. Welche Rückholmöglichkeiten bei medizinischen Notfällen oder bei einer Einstellung des kommerziellen Reiseverkehrs gibt es? Wie ist die medizinische Versorgung vor Ort allgemein und insbesondere für Corona-Fälle? Wer ist als Regionalarzt oder Regionalärztin zuständig bei der deutschen Auslandsvertretung? Stellt die Deutsche Botschaft eine Liste deutschsprachigen Ärztepersonals zur Verfügung?

? Informationen zum Versicherungsschutz sind in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.

? Informationen zur medizinischen Versorgung sind in den Länderseiten des Auswärtigen Amtes sowie auf den Seiten der entsprechenden Deutschen Botschaft vor Ort enthalten.

10. Gilt bei der Rückreise eine Quarantänepflicht in Niedersachsen? Antworten auf der IHK-Website.
Wie und wo muss die Quarantäne angemeldet werden, zum Beispiel in der Region Hannover.
Wird ein negativer Coronatest aus dem entsprechenden Land in Deutschland akzeptiert , um die Quarantänepflicht zu vermeiden? Oder kann der Test direkt bei Ankunft am Bahnhof oder Flughafen bzw. an der Grenze durchgeführt werden?
Gibt es die Möglichkeit online einen Termin für einen Coronatest zu vereinbaren, wie zum Beispiel über die Kassenärztliche Vereinigung in Niedersachsen?
Informationen zu verpflichtenden und freiwilligen Coronatests bei der Einreise stehen auch auf einer Sonderseite des Bundesgesundheitsministeriums.

11. Haben Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch wenn der Arbeitnehmer in Quarantäne muss?
Abgesehen von der momentanen Gefährdungslage durch die Corona-Pandemie, sollten Unternehmen bei Dienstreisen in die Tropen, Subtropen oder klimatisch oder infektiologisch herausfordernde Ländern eine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen ihrer Pflichtvorsorge durchführen.
Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) bieten in Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin in Mainz und der Uni Düsseldorf mit RABiT (RiskAssessment for Business Travel) eine Checkliste zur Online-Gefährdungsbeurteilung für beruflich Reisende an.

Diese Checkliste mit allen Links finden Sie auch online auf der IHK-Website.

 

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Tonio Boer

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