Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mitgeteilt, dass der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit verlängert wird.

Ziel sei es, den Betrieben in dieser schwierigen Zeit die Möglichkeit zu geben, unter erleichterten Bedingungen kurzfristig in Kurzarbeit gehen zu können. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse auch im vierten Quartal stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden. So heißt es in der Pressemitteilung.

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben weiterhin bis zum 31. Dezember 2022 herabgesetzt. Die Verordnung regelt im Einzelnen:

  • Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall
    betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf
    mindestens 10 Prozent abgesenkt
  • und auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung
    von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.

Die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist noch nicht verkündet. Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

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