Wer für Videos oder Imagefilme echte Songs einsetzen möchte, muss zuvor die Rechte dafür erwerben. Aber wie funktioniert das überhaupt mit Urheber-, Leistungsschutz- und Filmherstellungsrecht? Wir haben uns einmal auf die Suche gemacht und Antworten bekommen, die Unternehmen mit den gleichen Fragen helfen sollen.

Eigene Videos mit aktuellen Hits zu unterlegen, ist in den sozialen Netzwerken wie Instagram und TikTok heute problemlos möglich. Das Angebot ist riesig und ein passendes Lied wertet beispielsweise den zuletzt oft gesehenen Jahresrückblick im Zeitraffer meist ungemein auf. Die Plattformen erleichtern das Ganze, da sie von den großen Musik-Labels entsprechende Lizenzen erworben haben. Und auch die Gema spielt mit. „Allerdings dürfen diese Videos dann eigentlich nicht für werbliche Zwecke eingesetzt werden“, erklärt ein Mitarbeiter aus dem Lizenzbereich eines großen internationalen Plattenlabels. Und auch für Unternehmen, die ein Video mit einem Musikstück hinterlegen möchten, gilt diese Freiheit nicht.

Unternehmen müssen Musik-Rechte kaufen
„Je origineller die Idee, desto größer ist die Chance, dass ein Urheber ihnen die Freigabe zur Nutzung eines Musiktitels erteilt.“ Denn die Urheber entscheiden, wer ihre Musiktitel in Videos nutzen darf – wenn sie es denn überhaupt erlauben. „,Wir sind Helden‘ beispielsweise war bei Werbung gerade in ihrer aktiven Zeit
sehr zurückhaltend“, erklärt Walter Holzbaur, der mit seinem Wintrup-Musikverlag neben der inzwischen nicht mehr aktiven Combo um Judith Holofernes viele deutschsprachige, aber auch internationale Künstlerinnen und Künstler vertritt. Die Bandbreite reicht von der Ersten Allgemeinen Verunsicherung über Olli Schulz bis zur britischen Indie-Pop-Band Glass Animals, deren Song Heat Waves im vergangenen Jahr zu den zwanzig meistgespielten Hits bei Spotify in Deutschland gehörte.

Ein Bild aus der aktiven Zeit der Band „Wir sind Helden“. Foto: BillyAndHells

Musik und die Rechteübertragungen, wenn es also darum geht, ein Video mit einem bekannten Song zu unterlegen, sind ein „leidiges Thema“, findet Holzbaur. „Man weiß nie, wen man fragen muss“. Nur die wenigsten kennen den richtigen Weg, um die Rechte an der Nutzung eines Titels zu erwerben.

Um welche Rechte geht es überhaupt?
Im Kern geht es um das Urheberrecht, mit dem das Leistungsschutzrecht und das Filmherstellungsrecht verbunden sind. Nichtjuristen sprechen auch vom Recht an der Komposition, das über Verlage erworben werden kann und dem Recht an der Aufnahme, für das Labels die Ansprechpartner sind. In den meisten Fällen muss man sich also mit mindestens zwei verschiedenen Stellen abstimmen.

Für die Musik der Band „Wir sind Helden“ sind Walter Holzbaur und sein Team der richtige Ansprechpartner. „Wir prüfen die Anfragen, sortieren Unseriöses aus und kontaktieren die Künstler.“ Innerhalb weniger Tage gibt es eine Rückmeldung. So dürfte die IHK Hannover ihr einminütiges Video vom Jahresempfang in Göttingen mit dem Titel „Nur ein Wort“ hinterlegen – im Januar offiziell erfragt. Der Musikverlag würde dafür 350 Euro verlangen. Eine Nutzung des Videos in sozialen Netzwerken für zwei Jahre sei damit abgegolten. Das zuständige Plattenlabel würde in diesem Fall aber zusätzlich eine Mindestlizenzgebühr von 500 Euro erheben. „Wenn es allerdings um Werbung geht, oder ein Konzern anfragt, dann werden natürlich deutlich höhere Beträge verlangt“, erklärt Holzbaur,
der mit seinem Unternehmen vor ein paar Jahren aus Detmold nach Berlin umgesiedelt ist. In der Branche ist es zudem üblich, dass sich Musikverlag und Plattenlabel über ihre Vereinbarungen gegenseitig informieren, was dazu führt, dass sich die Beträge angleichen.

Bei amerikanischen Künstlern und Anfragen zu Musik-Rechten hat er auch schon Fälle erlebt, wo durch die Vertragsentwürfe mancher Rechtsanwaltskanzlei der Aufwand so eine Dimension angenommen habe, dass ihm Zweifel kämen, ob sich der Aufwand lohne. Wenn er sehe, wie viele Anfragen allein seinen Verlag erreichten, fragt er sich, wie die großen Label Warner, Sony, Universal und BMG mit den Anfragen umgehen. Eines dieser Label hat auf die Anfrage der IHK Hannover für „Wir sind Helden“ sehr schnell reagiert und ein Formular verschickt. In dem Lizenzfragebogen mussten dann genaue Angaben zum Video gemacht werden, für das Musik angefragt wird. Wie lang ist es? Wer erstellt es? Wo soll es eingesetzt werden? Wird der Musiktitel bearbeitet? Wird die Original- oder eine Instrumentalversion genutzt? Was zeigt das Video? Wie schnell bekommt man eine Antwort? „Das ist ganz unterschiedlich. Meist sind es wenige Tage, in
Einzelfällen dauert es aber auch mal zwei bis drei Wochen“, sagt der zuständige Mitarbeiter einer großen Labels. Bei deutschen Titeln gehe es meist etwas schneller, aber er habe auch bei US-Titeln schon erlebt, das die Rechtefrage im Laufe einer Nacht geklärt worden sei.

Und was kostet das?
Das hängt natürlich vom jeweiligen Titel ab. Ganz grob müsse man aber wohl bei einem bekannten Titel für ein kurzes Imagevideo für Social Media mit  mindestens 3000 Euro pro Monat rechnen. Bei einem aktuellen weltweiten Top-Hit von einem „Triple-A-Artist“ werden noch ganz andere Beträge aufgerufen. Und man könne schon sagen, dass es bei Stücken aus den USA meist etwas komplizierter und auch teurer sei – als etwa bei deutschen Songs, heißt es von einem Mitarbeiter, der solche Anfragen regelmäßig bearbeitet.

Und was ist mit der Gema?
Wenn das OK von Musikverlag und Plattenlabel eingeholt ist, kann das Video auf Video-Plattformen wie etwa Youtube hochgeladen werden. Durch den Lizenzvertrag, den YouTube mit der Gema geschlossen hat, wurden die Nutzungsrechte eingeräumt. Weder der Urheber/Verlag noch der Channel-Betreiber müssen den Video-Upload bei der Gema melden. Auch die Lizenzgebühren werden nicht vom Kanalbetreiber, sondern von YouTube selbst an die Gema bezahlt.

Gibt es denn Alternativen?
Aufgrund der doch recht hohen Summen greifen Unternehmen häufig auf Production Music zurück. Das ist meist hochqualitative Musik, die zum Teil auch auf Originaltiteln basiert. Für einen Imagefilm, bei dem kein Produkt im Fokus steht, belaufen sich dann die Kosten für ein Video bei dem Portal eines großen Labels
auf 125 Euro, die einmalig zu zahlen sind. Allerdings erinnern viele der dort vorhandenden Musikstücke doch sehr an die kostenlosen und lizenzfreien Angebote für Musik.

Fazit
Es ist nicht unmöglich, aber durchaus mit einigem Aufwand verbunden, echte Musik in Videos für Unternehmenszwecke zu nutzen. Bei besonderen Anlässen oder wenn die Titel extrem gut passen, sollten Unternehmen die Mühe nicht scheuen, zumindest einmal anzufragen, und zwar frühzeitig. Das empfiehlt Walter Holzbaur gerade bei guten Ideen frühzeitig. Und es lohnt sich auch die Vorlieben und Interessen der Künstler zu kennen. Vielleicht fallen die Kosten geringer aus, wenn es um die Rettung des Klimas geht oder die eigenen Auszubildenden kreativ um neue Beschäftigte buhlen.

Praxistipp – so geht’s:
Die verschiedenen Rechte müssen bei den sogenannten Berechtigten direkt eingeholt werden. Für das Filmherstellungsrecht – auch Sync-Rechte genannt – ist in der Regel der Musikverlag zuständig. Das kann bei jedem Titel ein anderer Verlag sein. Wer Ansprechpartner ist, kann auf einer Seite der Gema
herausgefunden werden: Datenbank der Gema für Musik-Rechte – Wer ist Ansprechpartner? Die Musikverlage wissen in der Regel auch, welches Plattenlabel anzusprechen ist.

Kostenfreie Musik, für die keine Lizensierung nötig ist, gibt es unter anderem bei Pixabay Music.

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