Die Niedersächsische Landesregierung hat am 9. Mai dem Entwurf des Staatsvertrags zur Fusion der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse und der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse zugestimmt. Beide Institute sollen zu einer gemeinsamen Landesbausparkasse LBS NordWest vereinigt werden. Ziel der Verschmelzung ist es vor allem, Synergieeffekte zu nutzen. Träger der LBS Nord sind die Nord/LB und der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband zu jeweils 44 Prozent sowie die Landesbank Berlin AG zu 12 Prozent.

Als bilanzieller Verschmelzungsstichtag ist rückwirkend der 1. Januar 2023 vorgesehen. Die neue LBS NordWest wird über Sitze in Hannover und Münster verfügen, die Rechtsaufsicht wird durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit dem Niedersächsischen Finanzministerium ausgeübt.

„Wir haben in den vergangenen Jahren im Bausparsektor erhebliche Marktveränderungen und ein verschärftes Wettbewerbsumfeld erlebt. Deshalb schaffen wir mit dieser Verschmelzung ein markt- und zukunftsfähiges Verbundunternehmen“, sagte der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere. Durch die Fusion entsteht die LBS NordWest mit einer Bilanzsumme von mehr als 22 Milliarden Euro, einem sich gut ergänzenden Geschäftsgebiet, 3,1 Millionen Bausparverträgen, 2,6 Millionen Kundinnen und Kunden sowie rund 95 Milliarden Euro Bausparsumme im Bestand.

„Für die LBS Nord als kleineres Institut bietet die Verschmelzung die Chance, das Bausparkassenwesen sowie die Förderung des Wohnungsbaus für Niedersachen nachhaltig zu sichern. Wir wahren mit diesem Schritt also auch niedersächsische Interessen“, so Finanzminister Heere. Kündigungen sind als Folge der Verschmelzung nicht geplant. Stattdessen wird ein sich durch die Synergieeffekte ergebender Arbeitsplatzabbau durch sozialverträgliche Maßnahmen erfolgen.

Im Rahmen der Verschmelzung werden die beteiligten Länder zudem keine neuen Risiken übernehmen. Die LBS NordWest haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem eigenen Vermögen. Darüber hinaus ist im Staatsvertrag geregelt, dass die bisher bestehenden und noch wirksamen Haftungsregelungen für Altverbindlichkeiten bestehen bleiben.

Der Staatsvertrag ist für die Fusion notwendig, weil das Land Niedersachsen das Bauspargeschäft der LBS Nord als öffentliche Aufgabe auf die LBS West als übernehmende Anstalt des öffentlichen Rechts überträgt und weil die verschmolzene Anstalt des öffentlichen Rechts über die Grenzen der Bundesländer hinweg vereinigt wird. Mit Verabschiedung des Staatsvertrages soll das gesamte Vermögen der LBS Nord auf die LBS West unter Auflösung ohne Abwicklung und unter Eintritt von Gesamtrechtsnachfolge übertragen werden.

Der niedersächsische und der nordrhein-westfälische Landtag haben den Staatsvertrag zur Fusion der LBS West und der LBS Nord zur LBS NordWest am 22. Mai unterzeichnet.

 

 

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