Hannover. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am 25. April einen Bußgeldbescheid über insgesamt 100 Mio. Euro gegen die Continental AG und einzelne Tochtergesellschaften aufgrund einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Zulieferung von Motorsteuergeräten und Motorsteuerungssoftware erlassen. Continental hat den Bescheid nach intensiven Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft Hannover und eingehender Prüfung akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet: Es liege im Unternehmensinteresse, dass das Bußgeldverfahren damit beendet sei, heißt es in einer Mitteilung.

 Die Geldbuße setzt sich zusammen aus einem Ahndungsteil in Höhe von insgesamt 5 Mio. Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von insgesamt 95 Mio. Euro. Das Verfahren bezieht sich auf Geschäftsaktivitäten der ehemaligen Antriebssparte Powertrain, die 2021 als Vitesco Technologies abgespalten wurde. Continental betont, man habe vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperiert und die Ergebnisse der eigenen Untersuchung fortlaufend mit den Behörden geteilt.

 Man habe Compliance signifikant gestärkt, auch im technischen Bereich, und ein eigenständiges Vorstandsressort für Integrität und Recht geschaffen, heißt es weiter. Dies sei von der Staatsanwaltschaft bei der Bußgeldbemessung zugunsten von Continental berücksichtigt wirdeb.

 Olaf Schick, Vorstand für Integrität und Recht: „Es ist wichtig und in unserem eigenen Interesse, dass wir einen Schlussstrich unter das Bußgeldverfahren ziehen. Wir haben dem Thema Integrität bei uns den höchsten Stellenwert gegeben, haben es organisatorisch neu aufgestellt und die Beschäftigten intensiv geschult. Diesen Prozess werden wir fortsetzen und weiterhin in die Integrität des Unternehmens investieren.“

Für das laufende Geschäftsjahr 2024 führt die Geldbuße nach Angaben von Continental aufgrund der hierfür in den Vorjahren gebildeten Rückstellung zu keiner wesentlichen zusätzlichen Ergebnisbelastung. Zum 31. Dezember 2023 bestand zur Vorsorge für Bußgeldrisiken aus dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Hannover eine Rückstellung in Höhe eines hohen zweistelligen Millionenbetrags.

Auf Basis und nach Maßgabe der bestehenden vertraglichen Regelungen sei Vitesco Technologies in diesem Zusammenhang grundsätzlich verpflichtet, Continental von allen etwaigen Kosten und Verbindlichkeiten freizustellen, heißt es in der Mitteilung weiter. Dies folgt dem Grundsatz, dass mit der Abspaltung sämtliche Chancen, aber auch Risiken aus dem übertragenen Geschäft auf Vitesco Technologies übergehen.

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